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Aktuelle Information für Titelinhaber:innen nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine)

Aktuelle Information für Titelinhaber:innen nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine)

Automatische Fortgeltung von Aufenthaltserlaubnissen bis zum 4. März 2025

WICHTIGE INFO für ukrainische Staatsbürger:innen und Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen 

Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss vom 19. Oktober 2023 den vorübergehenden Schutz bis zum 4. März 2025 verlängert. Damit ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Auf-enthG bis März 2025 möglich.

Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung des Bun-desministeriums des Innern und für Heimat (UkraineAufenthFGV) sieht vor, dass Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2024 gültig sind, ohne Verlängerung im Einzelfall automatisch bis zum 4. März 2025 fortgelten.


Für Betroffene bedeutet dies:

Schauen Sie nach, bis wann Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gültig ist. Ist eine Gültigkeit eingetragen, die nach dem 31. Januar 2024 abläuft, müssen Sie nicht zu Ihrer Ausländerbehörde gehen und eine Verlängerung beantragen. Ihre Aufenthaltserlaubnis ist dann automatisch weiter gültig bis zum 04. März 2025.

Wenn Sie zu den Personen gehören, deren Aufenthaltstitel per Verordnung hinaus fortgilt, bedeutet dies, dass Sie ab dem 04. März 2024 kein gültiges Dokument zu Ihrem Aufenthaltstitel besitzen.

Dies ist nicht problematisch, denn wichtige Behörden (zum Beispiel für die Gewährung von Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld, BAföG, Sozialhilfe) sowie die anderen EU- Mitgliedstaaten sind über die verordnete Fortgeltung der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG informiert. Sie erhalten im Bedarfsfall weiter eine Unterstützung und können in-nerhalb der EU reisen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat ein bundesweites Informationsblatt für die betroffenen Titelinhaber in ukrainischer, englischer und russischer Sprache veröffentlicht, welches die wichtigsten Informationen zur Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse enthält